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Technische Prüfungen

Hinter dem Begriff "technische Prüfung" verbirgt sich ein breites Spektrum von Problemfällen, die nur mit Hilfe eines qualifizierten Sachverständigen gelöst werden können.

Hier einige Beispiele aus unserem beruflichen Alltag:

  • Fritz S. kauft beim Gebrauchtwagenhändler Karl Rosstäuscher einen VW Golf. Fritz S. ist mit dem Kauf zunächst sehr zufrieden: Das Fahrzeug war günstig und ist hat sogar eine Klimaanlage. Nach sechs Wochen läuft seiner Frau nach dem Einkaufen im Kofferraum ein Tetrapack Orangensaft aus. Fritz S. reinigt den Kofferraum und entdeckt dabei, dass das Deckblech des linken hinteren Längsträgers frisch lackiert ist und einen leichten Knick aufweist, der auf der rechten Seite nicht vorhanden ist.
    Fritz S. ist sauer: sein neues Fahrzeug hatte einen Unfall, obwohl im Kaufvertrag die Unfallfreiheit zugesichert wurde! Er beschwert sich am nächsten Tag beim Verkäufer und will das Fahrzeug zurückgeben. Gebrauchtwagenhändler R. erwidert, dass das Fahrzeug zum Verkaufszeitpunkt unfallfrei gewesen sei. Fritz S. habe ja nach dem Kauf selbst einen Unfall  gehabt und versuche ihm jetzt das Ganze unter zu jubeln.
    Fritz S.. muss also zur Durchsetzung seiner Ansprüche beweisen, dass der Unfall noch vor dem Kauf des Fahrzeugs geschah.
  • Nach einem Unfall lässt Frieda N. ihren Fiat Bravo bei der Firma Pfusch & Co. reparieren. Nach dem Abholen des PKW bemerkt sie, dass die Farbe der neu lackierten Teile von der ursprünglichen abweicht und dass an manchen Stellen Übergänge zwischen der alten und der neuen Lackschicht sichtbar sind.
    Sie reklamiert die Mängel bei der Werkstatt und besteht auf deren kostenlose Beseitigung. Die Werkstatt behauptet hingegen, die Reparatur sei sach- und fachgerecht ausgeführt worden und lehnt die Mängelbeseitigung ab.
    Zur Durchsetzung ihrer Ansprüche muss Frieda N. also beweisen, dass die Lackierarbeiten unfachmännisch bzw. mangelhaft ausgeführt wurden.
  • Herr Bauernschlau hat Probleme mit seinem Fahrzeug. Es verliert Wasser, der Motor stottert zuweilen, läuft unrund und wird extrem heiß. Herr Bauernschlau schraubt eine falsche Zündkerze in den Motor ein und bringt das Fahrzeug in eine Werkstatt. Als Schadenbeschreibung gibt er "unrunden Motorlauf" an.
    In der Werkstatt wird die falsche Kerze erkannt und durch eine neue ersetzt. Beim Probelauf läuft der Motor wieder einwandfrei. Die Reparaturkosten betragen 34,-- Euro.
    Zwei Tage später erscheint Bauernschlau wieder bei der Werkstatt und reklamiert den Wasserverlust und die Motorüberhitzung. Er behauptet, die Werkstatt habe während der Reparatur etwas beschädigt, da zuvor alles in Ordnung gewesen sei. Er verlangt eine kostenlose Beseitigung der "Werkstattfehler" und einen Leihwagen.
    In diesem Fall muss die Werkstatt beweisen, dass der Schaden noch vor der Reparatur eingetreten ist und mit dem Austausch der Kerze nichts zu tun hat.

Die Erstattung einer technischen Prüfung ist oft mit einem großen Zeitaufwand sowie zusätzlichen Kosten für die Anmietung von Messgeräten (z. B. Sonden) und für die in Anspruch genommenen Fremdleistungen (z. B. Zerlegung eines Motors) verbunden. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, sich zunächst im Hinblick auf voraussichtlichen Gutachtenkosten, Rechtsstreitkosten und Gewinnaussichten von einem Sachverständigen bzw. einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Tipp > Äußerst hilfreich ist es, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die das Prozesskostenrisiko minimiert oder ausschließt.