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Schadengutachten

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz durch die Versicherung des Unfallgegners. Zur Feststellung der Schadenhöhe und der Reparaturmöglichkeiten empfiehlt sich, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden (bis 750,- EUR) handelt, die Einschaltung eines unabhängigen  Sachverständigen, da nur durch ihn eine neutrale Beurteilung des Schadens und Ermittlung der Schadenhöhe gewährleistet ist.

Wenn Ihr Unfallgegner den Unfall schuldhaft verursacht hat, sind die Kosten für das Gutachten des unabhängigen Sachverständigen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung in vollem Umfang erstattungspflichtig.

Der Gesetzgeber ermöglicht es Ihnen also, ein objektives und qualifiziertes Schadengutachten kostenlos zu erhalten.

Die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen gewährleistet dem Geschädigten, dass...

  • der Unfallschaden vollständig erkannt wird.
  • der Geschädigte die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in voller Höhe erstattet bekommt
  • die reparatur- oder ersatzbeschaffungsbedingte Ausfallzeit des Fahrzeugs festgestellt wird, um Ersatzansprüche bezüglich eines Mietwagens oder der Nutzungsausfallentschädigung zu belegen.
  • eine eventuelle technische oder merkantile Wertminderung ermittelt wird.

Sie haben das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Hat die gegnerische Versicherung ohne Ihre Zustimmung einen Sachverständigen beauftragt hat, können Sie diesen ablehnen.

Ebenso ist es Ihr Recht, das Fahrzeug von einer Werkstatt Ihrer Wahl instand setzen zu lassen, oder sich die voraussichtlichen Reparaturkosten erstatten zu lassen, ohne das Fahrzeug tatsächlich zu reparieren (fiktive Abrechnung).

Zur Durchsetzung Ihrer berechtigten Schadenersatzansprüche dürfen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen, da Sie es als juristischer Laie nicht beurteilen können, ob der Schaden durch die gegnerische Versicherung korrekt reguliert worden ist. Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen.